Gutscheine Häufige Fragen

Theatergutschein

Mit Freude Lachen verschenken!

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Verzehrgutschein

… für einen runden Abend!

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Häufige Fragen

Ein Gutschein ist generell 3 Jahre gültig. Gerechnet werden die drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). So sagt es das Gesetz. Das KABIriNETT bittet den Gutscheininhaber den Gutschein innerhalb eines Jahres einzulösen. Darum handelt es sich lediglich um eine Bitte. Die gesetzlichen Grundlagen sind natürlich bindend.

Wir bieten unseren Gästen Veranstaltungsgutscheine für das Theater, aber auch Verzehrgutscheine für unsere Gastronomie an.

Ein nicht benötigter Betrag für ein Theaterstück kann auf eine andere Vorstellung übertragen werden oder aber auch in unserer Gastronomie eingelöst werden.

Einen Gutschein können sie über unsere Website, mit einer Mail an info@kabirinett.de oder telefonisch zu den Bürozeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr) unter 07194 / 911 140 bestellen. Gerne schicken wir den Gutschein zu oder Sie holen ihn selbst nach Absprache ab.

Der Beschenkte reserviert telefonisch unter 07194/911 140 und nennt seinen Wunschtermin und die Gutscheinnummer auf der Rückseite. Mit der verbindlichen Reservierung wird der Gutschein entwertet. Der Gutschein muss zur Vorstellung mitgebracht und an der Abendkasse gegen die Eintrittskarten eingetauscht werden.

Ein Programm bzw. der aktuelle Spielplan wird dem Gutschein beigelegt.

Der Gutschein kann bei Online-Reservierungen nicht eingelöst werden. Bitte rufen Sie zu den Bürozeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, zwischen 9 – 12.00 Uhr) unter 07194/911 140 an.

Der Geschenkgutschein ist auf ein dickes, festes Papier gedruckt, man kann ihn aufklappen und er steckt in einem bunten Briefumschlag. Der aktuelle Spielplan liegt natürlich auch bei.

Ein Gutschein kann nach Vereinbarung in Spiegelberg-Großhöchberg abgeholt werden. Entweder zu den Bürozeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 9 – 12.00 Uhr) oder an Vorstellungstagen in der „Landwirtschaft“. Diese öffnet in der Regel 2 Stunden vor Vorstellungsbeginn.

Entweder zu einem von Ihnen festzulegenden Betrag oder in Höhe des Preises der einzelnen Vorstellungen. Üblicherweise orientiert sich der Gutscheinbetrag an der Höhe unserer Eintrittspreise. In den meisten Fällen wird ein Gutschein über eine oder zwei Theaterkarten ausgestellt.

Sollte der Betrag nicht ausreichen, darf an der Abendkasse mit Einlösung des Gutscheins der Restbetrag bezahlt werden.

Natürlich! Wir haben immer ein paar Gutscheine zum Verkauf vorbereitet.

Gerne stellen wir den Gutschein für „ein Kulinarstück“ aus, wir wissen dann anhand des Ausstellungsdatums welchen Wert der Gutschein hat.

Dann kann vielleicht sein, dass der Gutscheinwert für das Eintrittsgeld nicht mehr ganz ausreicht. Sie zahlen dann den Fehlbetrag einfach auf. Falls der Gutschein schon „uralt“ ist, rufen sie uns an.

Das können sie gerne, solange wir die Veranstalter sind. So zum Beispiel bei unseren Veranstaltungen im Schloss Ludwigsburg. Bei Gastspielen außerhalb meist nicht. Bitte rufen sie uns bei Unklarheiten an und fragen nach.

Der Gutschein selbst ist kostenfrei.